
EUROPA VOR ORT
Auszahlungen von öffentlichen Mitteln an die Begünstigten in Euro |
Liste der Begünstigten mit zugehörigen Projekten und Beträge: ESF Sachsen-Anhalt vom 10.08.2012 Liste der Begünstigten mit zugehörigen Projekten und Beträge: ESF Sachsen-Anhalt vom 05.03.2013 |
Bezeichnung des Vorhabens |
Jahr der Bewilligung / Jahr der Restzahlung |
Gewährte Beträge | Bei Abschluss des Vorhabens gezahlte Gesamtbeträge in Euro |
Bildungsbezogenes Angebot "Das grüne Klassenzimmer"-Sekundarschule "J.F. Walkhoff" in Gröbzig |
2011 |
4.900,00 |
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Bildungsbezogenes Angebot "Wie sage ich es in 60Sekunden?" an der Sekundarschule "J.F.Walkhoff" in Gröbzig |
2010/2012 |
1.094,55 |
1.094,55 |
Schulsozialarbeit an der Sekundarschule "J. F. Walkhoff" Gröbzig |
2009 |
50.390,92 |
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Schulsozialarbeit an der Sekundarschule J.F. Walkhoff in Gröbzig |
2012 |
92.756,31 |
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Schulsozialarbeit an der Sekundarschule J.F.Walkhoff Gröbzig |
2010/2014 |
78.317,73 |
78.317,73 |
Produktives Lernen Sek. "J.F. Walkhoff" Gröbzig Reisekosten |
2012 |
86,93 |
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Bildungsbezogenes Angebot "Wie sage ich es in 60 Sekunden?" an der Sekundarschule "J.F.Walkhoff" in Gröbzig |
2010 | 1.301,00 |
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Schulsozialarbeit an der Sekundarschule J.F.Walkhoff Gröbzig | 2010 | 80.013,94 | |
Prod. Lernen Sek. "J.F. Walkhoff" Gröbzig - SV |
2012 | 4.928,65 |
Der ESF - ein arbeitsmarktliches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa
Für Deutschland wurden aus dem ESF von 2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Milliarden Euro bereitgestellt.
Förderperiode 2014 - 2020
Der Begriff "Förderperiode" beschreibt den zeitlichen Rahmen, für den Mittel der EU-Strukturfonds bereitgestellt werden.
Die aktuelle Förderperiode hat formal am 01.01.2014 begonnen und endet am 31.12.2020. Die letzte Förderperiode lief von 2007 bis 2013.
Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.
Die EU-Kommission hat das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland mit einem finanziellen Volumen von rd. 2,7 Milliarden Euro angenommen. Damit kann die neue Förderperiode 2014-2020 des ESF starten. Unter dem Motto Zusammen. Zukunft. Gestalten wird der Bund im Rahmen der neuen ESF-Gesamtstrategie zahlreiche Vorhaben fördern: 38 Prozent der Gesamtmittel fließen in die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut.
Schwerpunktmäßig
wird der ESF in der neuen Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion
fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.
Die drei Thematischen Ziele:
A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Hauptzielgruppen
sind benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).
Quelle: http://www.esf.de